Pressemitteilung Nr. 16-396 vom 03.11.09 SPD-Fraktion fordert deutliche Änderungen am Erbbaurecht Mit einem Entschließungsantrag will die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag die Landesregierung dazu bringen, sich um das Los vieler Tausend Hausbesitzer in Niedersachsen zu kümmern. Hintergrund ist der Streit zwischen Erbbaurechtsnehmern und der Klosterkammer Hannover als größtem Besitzer von Erbbaurechtsgrundstücken in Niedersachsen. Wir gehen die Probleme der Erbbaurechtsnehmer an, die sich aus veralteten Rechtsnormen und der wenig flexiblen Praxis der Klosterkammer ergeben, erklärte die SPD-Landtagsabgeordnete Frauke Heiligenstadt (Northeim) am Dienstag in Hannover. Grundbesitzer können Grundstücke Dritten für den Bau eines Wohnhauses oder eines Gewerbebetriebes zur Verfügung stellen. Die Details werden in sogenannten Erbbaurechtsverträgen festgehalten, die eine sehr lange Laufzeit haben, mitunter 99 Jahre. Der Erbbaurechtsnehmer verpflichtet sich darin unter anderem zur jährlichen Zahlung eines Erbbauzinses von fünf beziehungsweise sechs Prozent des Wertes, den das Grundstück zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hatte. Regelmäßig wird der Erbbauzins analog zur allgemeinen Steigerung der Lebenshaltungskosten moderat angepasst. Die Klosterkammer Hannover als Landesbehörde verfügt derzeit über rund 30.000 Erbbaurechtsgrundstücke. Aktuell sind in Niedersachsen Tausende Erbbaurechtsverträge zwischen der Klosterkammer und Hausbesitzern ausgelaufen oder stehen kurz vor dem Ende. Wollen die Hausbesitzer einen Anschlussvertrag, sehen sie sich nun mit immens höheren Erbbauzinsen konfrontiert, da der Grundstückswert über die Jahrzehnte stark gestiegen ist. Betroffene berichten von Steigerungen der Zinslasten zwischen 500 und 700 Prozent. Versuche von Betroffenen, die Grundstücke von der Klosterkammer zu erwerben, etwa um den gestiegenen Zinsbelastungen zu entgehen, scheiterten bislang an der Weigerung der Klosterkammer zu verkaufen. Hier besteht eindeutig Handlungsbedarf, erklärte Heiligenstadt. Wir fordern die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Klosterkammer als Landesbehörde zukünftig Grundstücksinteressenten über die Regeln des Erbbaurechts vorbehaltlos berät und nicht weiter irreführend von Grundstücksverkäufen spricht. Zudem wollen wir eine gesetzliche Regelung herbeiführen, die die Klosterkammer dazu zwingt, individuelle Lösungen etwa beim Erbbauzins oder beim Vorkaufsrecht einzuräumen, so die SPD-Abgeordnete. Außerdem fordert die SPD-Landtagsfraktion die Landesregierung dazu auf, eine Bundesratsinitiative zu starten, um das veraltete Erbbaurecht auf Bundesebene zu modernisieren. Insbesondere die Anpassung des Erbbauzinses bei laufenden Verträgen müsse reformiert werden. So könnte statt des Lebenshaltungskostenindex nun die Nettolohnentwicklung als Maßstab herangezogen werden. Die Weigerung der Klosterkammer, Grundstücke zu verkaufen, führt in einigen Regionen Niedersachsens dazu, dass Stadtentwicklung und Gewerbeansiedlungen nachhaltig behindert werden. So können Gewerbebetriebe in heutiger Zeit nicht so langfristige Bindungen eingehen. Für Städte wie etwa Northeim, die von Klosterkammer-Grundstücken geradezu umzingelt sind, ist das ein großer Nachteil. Um diese Probleme zu lösen, regt die SPD-Landtagsfraktion die Schaffung eines Flächenpools an. Danach könnten das Land Niedersachsen und die Klosterkammer Grundstücke tauschen. Der Klosterkammer bliebe ihr Stiftungsvermögen – nun an anderer Stelle – erhalten. Das Land könnte die eingetauschten Grundstücke an Kaufwillige veräußern. Heiligenstadt: Zahlreiche Betroffene haben sich mit Petitionen an den Landtag gewandt. Wir nehmen uns ihrer Sorgen an und handeln. Besonders erfreulich ist dabei, dass die Fraktionen von CDU und FDP ihre zunächst ablehnende Haltung überdacht und sich der SPD-Position angeschlossen haben. PM im PDF-Format |