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Pressemitteilung Nr. 16-347 vom 28.11.08
NTH-Gesetz: Rechtsexperten weiter mit schwerwiegenden juristischen Bedenken
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Grant-Hendrik  Tonne

Die SPD-Fraktion warnt erneut davor, das NTH-Gesetz im Eilverfahren durchzupeitschen. „Die Beratungen im Rechtsausschuss des Landtages haben eindeutig ergeben, dass die erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Gesetzentwurf keineswegs aus der Welt geschafft sind", sagte der SPD-Abgeordnete Grant Hendrik Tonne. „Es geht nicht um Restzweifel, sondern darum, dass ein derartiges Gesetz schneller als gedacht wieder einkassiert werden könnte."

Laut Tonne ist es insbesondere höchst problematisch, der NTH den Status einer Hochschule zuzuweisen. „Der juristische Hochschulbegriff passt auf das Konstrukt NTH einfach nicht, damit drohen zahlreiche Folgeprobleme. Es ist zum Beispiel völlig schleierhaft, wie die Berechnung der Studienplatzkapazität aussehen soll. Auch die ausreichende Berücksichtigung des Einflusses der Träger der Wissenschaftsfreiheit kann auf diese Weise nicht angemessen gewährleistet werden."

In diesem Zusammenhang kritisierte Tonne das Verhalten von CDU und FDP: „Nach der Devise Augen zu und durch haben die Regierungsfraktionen sich selbst im Rechtsausschuss über massive verfassungsrechtliche Bedenken hinweggesetzt. Der politische Wille, eine NTH zu gründen, reicht nicht aus, wenn diese rechtlich zu scheitern droht."

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